Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: wird mit dem Website-Release ausgeliefert.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der NexRole Solution GbR. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der NexRole Solution GbR (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über IT-, Software-, Web-, Beratungs- und Marketingleistungen.
1.2 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Kommt ausnahmsweise dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften vorrangig; hierzu siehe unsere Widerrufsbelehrung.
1.3 Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Diese Website enthält keine Preisangaben. Jedes Vorhaben wird nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert. Darstellungen von Leistungen auf dieser Website, in Broschüren oder Präsentationen sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch ein schriftliches oder in Textform erteiltes Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung durch den Auftragnehmer.
2.3 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
2.4 Aussagen des auf dieser Website eingesetzten KI-Assistenten und des Projektplaners sind unverbindliche Orientierungshilfen. Sie begründen kein Angebot, keine Zusicherung und keine Beschaffenheitsvereinbarung.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus dem angenommenen Angebot einschließlich der dort in Bezug genommenen Unterlagen. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
3.2 Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Leistung. Die Erstellung eines abgrenzbaren Werkes, etwa einer Website oder einer Software, ist Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Laufende Leistungen wie Betreuung, Wartung, Support, Beratung und Marketing sind Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter Umsatz, wird ausdrücklich nicht geschuldet.
3.3 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer teilt die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan vor Umsetzung mit.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige Umsetzungen zu wählen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und die vereinbarte Funktionalität nicht beeinträchtigt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugänge, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Schriften und Daten, die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Nachweislich entstehende Mehraufwände kann der Auftragnehmer nach Aufwand berechnen.
5. Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich oder als Fixtermin vereinbart wurden.
5.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass alle Mitwirkungspflichten des Auftraggebers rechtzeitig erfüllt und alle kaufmännischen sowie technischen Fragen geklärt sind.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen. Näheres regelt Ziffer 14.
6. Abnahme
6.1 Bei Werkleistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme gemäß § 640 BGB verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung angezeigt hat und das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
6.2 Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Fertigstellungsanzeige, und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die festgestellten Mängel konkret und nachvollziehbar.
6.3 Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht und benennt er auch keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Wirkung wird der Auftraggeber in der Fertigstellungsanzeige gesondert hingewiesen.
6.4 Die Nutzung der Leistung im produktiven Betrieb, insbesondere die Freischaltung einer Website unter der Livedomain, gilt ebenfalls als Abnahme.
6.5 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig, wenn dies vereinbart wurde.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes angegeben ist, in Euro.
7.2 Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.
7.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Bei Projekten kann eine Abrechnung nach Meilensteinen vereinbart werden. Bei Neukunden sowie bei Projekten mit einem Auftragswert ab 2.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent der Auftragssumme vor Leistungsbeginn zu verlangen.
7.5 Auslagen und Kosten Dritter, insbesondere Lizenz-, Hosting-, Domain-, Bildmaterial- und Mediabudgets, werden nach Absprache gesondert und ohne Aufschlag weiterberechnet.
7.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 288 BGB. Der Auftragnehmer ist nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.
7.7 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Nutzungsrechte
8.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten, einfachen Nutzungsrechte an den eigens erstellten Arbeitsergebnissen.
8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
8.3 Komponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Software, Frameworks, Schriften, Bilder und Dienste Dritter, unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.
8.4 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die von ihm entwickelten allgemeinen Konzepte, Methoden, Bausteine und Know-how weiterhin für andere Projekte zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
8.5 Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz, einschließlich der Verwendung von Name, Logo und Bildschirmfotos, erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
9. Mängelansprüche
9.1 Bei Werkleistungen richten sich die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln nach den §§ 633 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
9.3 Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung, Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung, wählt der Auftragnehmer unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
9.4 Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, vom Auftragnehmer verweigert wird oder eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist bei nur unerheblichen Mängeln ausgeschlossen.
9.5 Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommenen Änderungen, auf unsachgemäßer Nutzung, auf fehlenden Aktualisierungen, auf Ausfällen von Diensten Dritter oder auf Änderungen der technischen Rahmenbedingungen beruhen, etwa durch Browser-, Plattform- oder Schnittstellenänderungen.
9.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie in den Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
10.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Sicherheitsvorfälle bei Diensten Dritter, etwa Hosting-Anbietern, Zahlungsdienstleistern, Schnittstellen oder Plattformen, sofern er deren Auswahl mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat.
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrages. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
11.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
11.3 Zugangsdaten werden ausschließlich über gesicherte Wege übermittelt. Der Auftraggeber ändert nach Projektabschluss die dem Auftragnehmer überlassenen Zugangsdaten, sofern diese nicht weiterhin für vereinbarte Leistungen benötigt werden.
12. Einsatz Dritter
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Dienste Dritter einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
12.2 Verträge über Leistungen Dritter, insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen und Werbebudgets, werden auf Wunsch des Auftraggebers in dessen Namen und auf dessen Rechnung geschlossen.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Wartungs-, Support- und Betreuungsverträge, laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
13.3 Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund, gilt § 648 BGB. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
14. Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks sowie großflächige und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur.
14.2 Die Parteien informieren sich unverzüglich über den Eintritt und den voraussichtlichen Wegfall solcher Umstände. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Eggenstein-Leopoldshafen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Formklausel.
15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
15.5 Diese Bedingungen sind eine sorgfältig erstellte Vorlage und ersetzen keine Rechtsberatung. Vor der Verwendung im Geschäftsverkehr wird eine anwaltliche Prüfung empfohlen.